AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Erbringung von Medien-Leistungen
Marketingclips (Julian Haase), Oldenburger Straße 72, 26188 Edewecht, ist eine Online Marketing Agentur, die folgende Leistungen erbringt: Video- und Fotoproduktion, Online-Marketing, Social Media, Social Media Marketing, Webdesign.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Vereinbarungen, die zwischen Julian Haase (nachfolgend „Marketingclips“) und natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend „Auftraggeber“), über Bestellungen von Leistungen von Marketingclips getroffen werden. Etwaige entgegenstehende AGB eines Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich nicht anerkannt und lassen die Geltung der AGB von Marketingclips unberührt. Dies gilt selbst dann, wenn die Leistung durch Marketingclips gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber zunächst vorbehaltlos erbracht worden ist. Schriftliche Individualvereinbarungen haben Vorrang.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Präsentation der Leistungen durch Marketingclips auf der Webseite www.marketing-clips.de oder in sonstigen Veröffentlichungen stellt kein
bindendes Angebot von Marketingclips dar.
2.2 Der Vertragsschluss zwischen Marketingclips und dem Auftraggeber kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
2.3 Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Marketingclips eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
3. Leistungen Marketingclips
3.1 Die Leistungen von Marketingclips werden von dieser nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber dem Auftraggeber erbracht. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen Fehler im technischen Betrieb auftreten, die auf Störungen oder Ursachen beruhen, die nicht von Marketingclips verursacht wurden und/oder von dieser nicht beeinflussbar sind. Marketingclips ist in solchen Fällen bemüht, den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wieder herzustellen.
3.4 Umfasst die vom Auftraggeber bei Marketingclips bestellte Leistung die Registrierung von Domains gelten hierfür die folgenden Bestimmungen:
3.4.1 Marketingclips wird zwischen der DENIC e.G. bzw. einer anderen Vergabestelle für Domains und dem Auftraggeber lediglich als Vermittler tätig. Die Domains werden auf den Namen des Auftraggebers registriert.
3.4.2 Da Marketingclips keinen mittel- oder unmittelbaren Einfluss auf die Vergabe und/oder Verfügbarkeit der gewünschten Domain hat, kann für die Zuteilung keinerlei Gewähr übernommen werden. Dies gilt ebenso für die Bestandsdauer der Domain.
3.4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Registrierung selbst eine eventuelle Kollision mit Markenrechten Dritter zu überprüfen (z.B. durch Abfrage der Register beim Deutschen Patent- und Markenamt und den IHK oder über einen gewerblichen Recherchedienst) und sichert zu, dies getan zu haben. Es wird darauf hingewiesen, dass für die vom Auftraggeber gewünschte Domain keine Gewähr dafür übernommen wird, dass diese frei von Rechten Dritter ist.
3.4.4 Der Auftraggeber erklärt daher ausdrücklich bei der Beauftragung der Domainregistrierung durch Marketingclips, dass die gewünschte Domain nicht die (Schutz-) Rechte etwaiger Dritter verletzt.
3.4.5 Der Auftraggeber stellt Marketingclips ausdrücklich von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer etwaigen Inanspruchnahme von Marketingclips durch Dritte wegen einer rechtsverletzenden Verwendung der registrierten Domain ergeben. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus dem Marken- und Wettbewerbsrecht.
3.4.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber Marketingclips zudem, sowohl bei außergerichtlichen als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der von Marketingclips registrierten und delegierten Domain Marketingclips unverzüglich zu informieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Auftraggeber der Vorwurf gemacht wird, dass durch diese Nutzung Rechte Dritter verletzt werden. Marketingclips ist in diesem Fall dazu ermächtigt, im Namen des Auftraggebers auf die streitige Domain zu verzichten beziehungsweise diese bis zur Klärung der Vorwürfe für Abrufe Dritter ganz oder teilweise zu sperren. Dies gilt auch noch nach Abschluss, aber vor oder während der Durchführung des Vertrages.
3.4.7 Vorstehende Regelungen gelten ausdrücklich auch für Streitigkeiten, die auf den unter der Domain abrufbaren Inhalten beruhen, insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen.
3.5 Umfasst die vom Auftraggeber bei Marketingclips bestellte Leistung die Produktion von Videomaterial (nachfolgend Marketingclip genannt) geltende folgende Bestimmungen:
4. Preise
4.1 Die Preise, die von Marketingclips angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Sofern Marketingclips für die Erstellung eines Videos einen Pauschalpreis angeboten hat, bezieht dieser sich hälftig auf die konzeptionellen und hälftig auf die produzierenden Arbeiten durch Marketingclips. Der hälftige Rechnungsbetrag für konzeptionelle Arbeiten ist vorbehaltlich individueller Absprache im Voraus durch den Kunden zu entrichten. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Im vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten, einschließlich der vereinbarten Bereitstellungsvariante des Werkes/ Films beinhaltet. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 8 Stunden.
4.3 Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Aus diesem Titel anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand in Rechnung gestellt.
4.4 Im vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten, einschließlich einer vorführfähigen Erstkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk in dem gemäß Punkt 7.2 vorgesehenen Ausmaß enthalten.
4.5 Über die Herstellung eines Treatments, Konzepts oder Drehbuches kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Treatment, Konzept oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt. Wird ein Drehbuch vom Auftraggeber bzw. ein vorbestehendes Filmwerk vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, ist die volle Rechtsübertragung an den Produzenten vorzunehmen.
4.6 Verlangt der Auftraggeber den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies dem Produzenten spätestens bei Vertragsabschluss mitzuteilen und die Kosten hierfür zu vergüten.
4.7 Der Auftraggeber trägt die Kosten für eventuell von ihm veranlasste fachliche Beratung.
5. Fremdleistungen – Beauftragung von Drittdienstleistern
5.1 Marketingclips ist nach freiem Ermessen berechtigt, die im jeweiligen Angebot festgelegten Leistungen selbst auszuführen oder zur deren Erbringung sachkundige Drittanbieter als zu beauftragen.
5.2 Fremdleistungen können von Marketingclips zu jedem Zeitpunkt zur Projekterfüllung in Anspruch genommen werden und müssen nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen werden, solange dem Auftraggeber keine Mehrkosten dadurch entstehen.
5.3 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt – soweit im Voraus nicht anders schriftlich vereinbart – im Namen von Marketingclips. Die jeweiligen Auftragnehmer gelten nicht als Erfüllungsgehilfen von Marketingclips.
6. Herstellung, Änderung, Abnahme und Lieferfrist
6.1 Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt Marketingclips und den von Marketingclips beauftragten Drittanbietern. Marketingclips hat den Auftraggeber über Ort und vorgesehenen Ablauf der Filmaufnahmen zu unterrichten.
6.2 Verlangt der Auftraggeber von der Abnahme des Films Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Marketingclips hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.
6.3 Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Films Änderungswünsche, so hat er Marketingclips die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Marketingclips ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6.4 Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Drehbuch Änderungsvorschläge seitens Marketingclips, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen werden, eingebracht werden, bedürfen sie der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden.
7. Haftung
7.1 Marketingclips verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Marketingclips leistet ausdrücklich dafür Gewähr, dass die Produktion eine einwandfreie Ton- und Bildqualität aufweist.
7.2 Tritt bei der Herstellung des Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat Marketingclips nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films, die weder von Marketingclips noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen werden jedoch verrechnet.
7.3 Sachmängel, die von Marketingclips anerkannt werden, sind von ihm zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann Marketingclips nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzlichen Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Marketingclips ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.
7.4 Marketingclips haftet – soweit nicht anders schriftlich festgelegt – für Rechtsverletzungen, die von ihm während der Herstellung allenfalls verursacht werden, jedoch trägt der Auftraggeber das Risiko der von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten und zur Verfügung gestellten Materialen, dazu zählen auch Logos und Bilder, die eingeblendet werden.
8. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber
8.1 Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von Marketingclips vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten in Rechnung zu stellen.
8.2 Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn oder vor einem vergleichbaren Status bei Werken, die aus bereits vorhandenen und / oder aus computergesicherten Bildmaterial hergestellt werden sollen, ist Marketingclips berechtigt, 2/3 der kalkulierten vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich dem entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
8.3 Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn oder vergleichbaren Tätigkeiten zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Die Hälfte der im Angebot vereinbarten Zahlung vor Beginn Konzeption und Videoproduktion, die zweite Hälfte bei Abnahme der Produktion. Die Zahlung muss jeweils am Konto von Marketingclips eingetroffen sein.
10. Laufzeit, Kündigung
10.1 Ein Vertrag beginnt mit Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Ziffer 2. Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweils bestellten Leistung und wird individuell vereinbart. Verträge, die eine fortdauernde Leistung zum Gegenstand haben (z.B. Webseitenhosting, Pflege von Webseiten / Übernahme von Social Media Aktivitäten) verlängern sich – vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung – stillschweigend jeweils um die gewählte Laufzeit (maximal aber 12 Monate), sofern nicht eine der Parteien den Vertrag unter Einhaltung der nachstehenden Fristen kündigt.
10.2 Ein Vertrag kann fristlos und aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt für Marketingclips insbesondere vor, wenn
10.2.1 der Auftraggeber mit den geschuldeten Zahlungen mehr als drei Wochen in Verzug ist,
10.2.2 der Auftraggeber gegen die in Ziffer 5.3 und 5.4 übernommenen Verpflichtungen verstößt.
10.2.3 ein Verstoß des Auftraggebers gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, Namensrechtlicher oder Datenschutzrechtlicher Bestimmungen vorliegt.
10.2.4 der Auftraggeber sonstige Vertragsverstöße trotz mehrfacher Aufforderung durch Marketingclips, diese Vertragsverstöße zu unterlassen, fortsetzt.
10.3 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit vor Ablauf der Vertragslaufzeit, mit einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum vorab vereinbarten Vertragende, den Vertrag zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht fristgerecht verlängert dieser sich wie unter 10.1 beschrieben.
10.4 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
11. Urheberrechte, Verwertungsrechte
11.1 Das Werk wird aufgrund des vom Auftraggeber und Marketingclips akzeptierten Drehbuches/ Konzepts bzw. der im Auftrag festgelegten Punkte hergestellt. Marketingclips verfügt gem. § 38/1 Urh.G. über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von ihm verwaltet werden.
11.2 Im der ersten Teilrechnung ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich) eingeräumt werden.
11.3 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte ist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Davon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz.
11.4 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterband und ebenso das Restmaterial bei Marketingclips bzw. bei seinen Drittanbietern.
11.5 Marketingclips verpflichtet sich nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, das Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes gegen Kostenersatz fachgerecht zu lagern. Die Dauer der Lagerung muss im Produktionsauftrag/ bzw. Vertrag schriftlich festgehalten werden.
11.6 Vor Ablauf der jeweiligen Frist hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter schriftlich die Dauer einer weiteren Aufbewahrung zu fordern. Bezüglich der Kostenabgeltung dieser zusätzlichen Aufbewahrung ist entsprechend der Richtlinien des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft zu verfahren.
11.7 Insofern die von der Rechtseinräumung ausgenommenen Rechte abgegolten und vertraglich dem Auftraggeber zur Verwertung übertragen wurden, trifft die Verpflichtung gem. § 7.6 zur Aufbewahrung den Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Mit der Ablieferung des Werkes geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das Werk beim Produzenten oder bei einer von ihm beauftragten Kopieranstalt gelagert wird.
11.8 Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Marketingclips das fertige Werk im Internet sowie Impressionen des Produktionsablaufes (in Form von Bildern, Videosequenzen und Texten), auf seinen Webseiten und sämtlichen Social Media-Plattformen veröffentlichen und weiterverbreiten darf. Stellt der Auftraggeber Materialen zur Verfügung, die im Werk zu sehen sind, sind die entsprechenden Rechte dafür vom Auftraggeber geklärt. Marketingclips und seine Drittanbieter sind bei Verletzung sämtlicher Rechte schar,- und klaglos zu halten.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Marketingclips ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Er hat weiters das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (Musterrolle) vorzuführen oder vorführen zu lassen.
12.2 Zur Eigenwerbung ist die Verwendung von Ausschnitten oder sonstigem Bildmaterial auf der Webpage von Marketingclips ist zulässig und der Vorführung zur Eigenwerbung gleichzuhalten.
12.3 Falls mehrere Auftraggeber dem Produzenten den Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn oder vor einem vergleichbaren Status bei Filmwerken, die aus bereits vorhandenen und / oder aus computergenerierten Bildmaterial hergestellt werden sollen, schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber dem Produzenten Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwortlich zeichnet.
12.4 Sofern mehrere Koproduzenten Vertragspartner des Auftraggebers sind, gilt die Bestimmung des Punktes 8.3 sinngemäß.
12.5 Änderungen des Produktionsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.6 Erfüllungsort ist der Hauptsitz von Marketingclips
12.7 Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz von Marketingclips zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat deutsches Recht zur Anwendung zu bringen.
12.8 Diese Bedingungen sind in ihrer aktuellen Version unter www.marketing-clips.de/agb abrufbar. Vorversionen werden von Marketingclips gespeichert. Die Bedingungen stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Marketingclips maßgebend.
AGB Stand: 01.12.2021 © Vervielfältigung verboten